AWSV-Dokumente

 

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist eine Rechtsverordnung der deutschen Bundesregierung zum Schutz der Gewässer vor aus ortsfesten Anlagen freigesetzten wassergefährdenden Stoffen.

 

Ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf ortsfeste Anlagen in denen mit mehr als 0,22 Kubikmeter flüssigen bzw. 0,2 Tonnen festen oder gasförmigen Stoffen umgegangen wird.

 

Sie gilt daher z. B. für Chemikalien-Dosier- und Lageranlagen, Schlammlager, Schmierstofflager, Heizöl- und Dieseltanks oder Maschinen mit entsprechenden Mengen an Hydraulik- oder Schmierölen.

Gemäß § 43 der AwSV haben Betreiber eine Anlagendokumentation zu führen, in der die wesentlichen Informationen über die Anlage enthalten sind.


Hierzu zählen insbesondere

  • Angaben zum Aufbau und zur Abgrenzung der Anlage,
  • zu den eingesetzten Stoffen,
  • zur Bauart und zu den Werkstoffen der einzelnen Anlagenteile,
  • zu Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen,
  • zur Löschwasserrückhaltung und
  • zur Standsicherheit. 

 

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