Gefährdungsbeurteilungen

Eine Gefährdungsbeurteilung dokumentiert die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind.

 

Aus den ermittelten Gefährdungen sind Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen, die einen ausreichenden Schutz gewährleisten. Die durchgeführten Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.

 

Die Verpflichtung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ergeben sich u. a. aus den §§ 5, 6 des Arbeitsschutzgesetzes,

§ 3 der Betriebssicherheitsverordnung und

§ 6 der Gefahrstoffverordnung

 

Wir erstellen Gefährdungsbeurteilungen für alle Bereiche der kommunalen Wasserwirtschaft.