Explosionsschutzdokumente

Umschlossene Räume abwassertechnischer Anlagen sind explosionsgefährdete Bereiche!

Für diese Anlagen haben Betreiber Explosionsschutzdokumente zu erstellen.

Die Dokumente sind nach den Vorgaben Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erstellen.

 

Gemäß § 6, Abs. 9 der GefStoffV haben die Dokumente folgenden Mindesinhalt aufzuweisen:

 

  • Ermittlung der Explosionsgefährdungen
  • Bewertung der Explosionsgefährdungen
  • Vorkehrungen um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen
  • Festlegung der explosionsgefährdeten Bereiche
  • Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß BetrSichV

 

Wir erstellen Explosionsschutzdokumente und Zonenpläne für Einzelanlagen oder den Gesamtbetrieb in jedem gewünschten Umfang.