Notfallpläne und Risikoanalysen

Für die Betreiber von Anlagen der allgemeinen Daseinsvorsorge stellt sich die Frage, inwieweit die Funktionsfähigkeit der Anlagen in Krisensituationen wie z. B. einem flächendeckenden Stromausfall aufrechterhalten werden muss.

Vorgaben hierzu können mittelbar aus gesetzlichen Anforderungen wie dem Umweltrecht resultieren. Des Weiteren können sie sich auch aus zivil- / strafrechtlichen oder aus abwasserabgaberechtlichen Konsequenzen ergeben.

Das Merkblatt DWA-M 320 "Sicherstellung der Abwasserentsorgung bei Stromausfall" gibt Betreibern von Abwasseranlagen ein Werkzeug an die Hand, mit dessen Hilfe sie die Sicherstellung der Energieversorgung ihrer Anlagen erreichen können.

Wir erstellen kompakte, praxistaugliche Konzepte für den Notfall.